Historie und Standort
Nach der Gründung des Landes Rheinland-Pfalz am 30.08.1946 verpflichtete sich das Land in den Artikeln 139 und 140 seiner am 25.11.1947 per Volksabstimmung angenommenen Verfassung ausdrücklich zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts. Die weitgehend noch auf den besatzungsrechtlichen Anordnungen beruhenden Regelungen und Strukturen zur Wiedergutmachung wurden beim Ministerium für Finanzen und Wiederaufbau angesiedelt und durch Verfügung vom 05.04.1950 neu geordnet. Hierdurch wurden die früheren Betreuungsstellen für die Opfer des Faschismus und das Amt für Wiedergutmachung im Finanzministerium mit dem Landesamt für kontrollierte Vermögen und seinen nachgeordneten Dienststellen vereinigt. Es entstanden das neue Landesamt für Wiedergutmachung und kontrollierte Vermögen in Mainz und vier Bezirksämter für Wiedergutmachung und kontrollierte Vermögen in Neustadt, Koblenz, Mainz und Trier nebst nachgeordneten Ämtern bei einigen Stadt- und Kreisverwaltungen (bis Ende 1951) und später ein Außenamt in Berlin.
Diese Behörden waren zuständig für die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen von Opfern des Nationalsozialismus, zunächst auf der Grundlage der landesrechtlichen Entschädigungsregelungen und später aufgrund des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG).
Bis 1987 wurden bei den Wiedergutmachungsbehörden des Landes Rheinland-Pfalz insgesamt ca. 940.000 Entschädigungsanträge gestellt. Damit diese möglichst zeitnah bearbeitet werden konnten, wurde die Anzahl der Mitarbeiter in der Wiedergutmachungsverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz auf zeitweilig bis zu 720 Mitarbeiter erhöht. Nach dem Abschluss der Bearbeitung von Erstanträgen gegen Ende der Sechziger Jahre konnte dann die Mitarbeiterzahl allmählich reduziert und schließlich einzelne Ämter aufgelöst werden. Zunächst wurden das Landesamt in Mainz sowie die Außenstelle in Berlin aufgelöst, später dann die Bezirksämter in Mainz und Neustadt und schließlich Mitte der Achtziger Jahre das Bezirksamt in Koblenz.
Seitdem oblag die Bearbeitung von Entschädigungsfällen nach dem BEG, die in die Zuständigkeit des Landes Rheinland-Pfalz fallen, ausschließlich dem Amt für Wiedergutmachung in Saarburg, welches aus dem ehemaligen Bezirksamt für Wiedergutmachung in Trier hervorgegangen ist und im Rahmen struktureller Ausgleichsmaßnahmen zum 01.01.1975 in das Gebäude des ehemaligen Finanzamtes nach Saarburg übersiedelte.
Im Jahre 1996 wurde dem Amt als zusätzliche Aufgabe die Durchführung des neu geschaffenen Härtefonds des Landes Rheinland-Pfalz zur Unterstützung von Opfern des Nationalsozialismus übertragen.
Mit Wirkung vom 01.09.2014 wurde das Amt für Wiedergutmachung im Rahmen der Reform der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung aufgelöst und als Außenstelle mit Beibehaltung des bisherigen Dienstsitzes in Saarburg in das neue Landesamt für Finanzen eingegliedert.